Familienkonferenz

Willkür vorbeugen

Alle vier Wochen findet eine supervisionierte Mitarbeiter/Bewohnerkonferenz statt. Hier ist ein repressionsfreier Raum, in dem Kommunikationsstörungen oder Missstände in alle Richtungen (Bewohner-Mitarbeiter) beleuchtet und durch die anwesende neutrale Psychologin moderiert werden.

Gemäß § 45 SGB VIII Abs. 2 bieten wir vielfältige und transparente Möglichkeiten zum Beschwerdemanagement. Hierfür haben die Betreuten für eventuelle Krisen mit ihrem Betreuungssystem die Kontaktdaten der externen Psychologin und können sich so Hilfe holen. Damit wirken wir Willkür vor!

Zudem finden verpflichtend regelmäßige extern geleitete Familienkonferenzen statt, in denen Jugendliche ihre Interessen vertreten können. In den regelmäßigen supervisorisch geleiteten Elterngesprächen bietet sich ebenfalls ein mögliches Beschwerdeforum.